Fahrradleasing- Entgeldumwandlung
Seit November 2023 ist auch für Beschäftige der FAU Fahrradleasing möglich.
Beim Fahrradleasing beträgt die Laufzeit 36 Monate.
Die Leasingrate wird mittels Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkommen abgezogen. Das bedeutet in der Folge, dass das zu versteuernde Einkommen sinkt und mit einem Steuervorteil verbunden ist.
Aber Vorsicht: Dadurch sinkt auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen und es werden geringere Beiträge vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt und die geringeren Abgaben haben zur Folge, dass sich das auf die Rentenhöhe dauerhaft auswirkt. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn das Fahrrad nach dem Auslaufen des Leasingvertrages nicht gekauft wird, sondern Folgeverträge abgeschlossen werden und das Leasing über mehrere Jahre besteht.
Zu beachten ist auch, dass sich die Entgeltumwandlung auch auf Sozialleistungen, wie Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld auswirkt, die aufgrund von Bruttoeinkommen berechnet werden.
Möglicherweise ist die Finanzierung über einen Kredit die bessere Variante.